Ausnahmslose Durchsetzung von Bussen für unentschuldigtes Fernbleiben von SP- und Open-Turnieren
Nach den letztjährigen Diskussionen an der Delegiertenversammlung wurde im WR-Reglement der Punkt „2.5.1. Unentschuldigtes Fernbleiben“ aufgenommen. Dieser wurde bisher jedoch nicht durchgesetzt da keine Sanktionsregelung definiert wurde. Nach weiteren Diskussionen und Sitzungen haben wir nun das Disziplinarreglement (Punkt 2.5.1) angepasst und werden dieses per 1. März 2015 ausnahmslos durchsetzen.
Liebe Poolspieler
In Vergangenheit hatten wir an QTs sowie Opens immer wieder mehrere Fälle von Spielern welche sich für Turniere anmelden aber am Turnierort nicht erscheinen. Da wir uns bewusst sind dass das Anmeldesystem zu Massenanmeldungen weit vor dem Turnier verleitet, haben wir dafür auch die Erinnerungsmails eingeführt.
Wenn diese Erinnerung nicht greift, werden wir nun ergänzend ab dem 1. März auch ausnahmslos die Bussenregelung für „Unentschuldigtes Fernbleiben von SP und Open-Turnieren“ durchsetzen. Es gibt für jeden Spieler absolut keine Gründe sich nicht regelkonform an Turnieren abzumelden. Mit dieser Durchsetzung wollen wir die Turnierveranstalter und nicht zuletzt die korrekt verhaltenden Spieler schützen.
Abmeldung QT Turniere:
Jeweils bis Donnerstag, 22.00 Uhr vor dem Turnierwochenende über das Turniersystem, danach telefonisch direkt am Turnierort.
Abmeldung Open Turniere:
Direkt über das Turniersystem oder telefonisch am Turnierort.
Wir weisen für die Bussenregelung auf die folgenden Reglements-Punkte hin:
Wettspielreglement (PDF)
2.5.1 Unentschuldigtes Fernbleiben
Der Veranstalter ist berechtigt, bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Spielers das Startgeld einzufordern. Dazu muss er die in der Turniersoftware eine Mitteilung an die Turnierauswertungsstelle senden. Swisspool wird den Spieler gemäss Disziplinarreglement Abs. 2.5.1. sanktionieren plus das verlorene Startgeld des Veranstalters in Rechnung stellen. Das eingeforderte Startgeld wird dem Veranstalter gutgeschrieben.
Disziplinarreglement (PDF)
2.5.1. Strafen / Sperren – Bussen
Unentschuldigtes Fernbleiben an QT-Open: CHF 50.- + Startgeld vom betroffenen Turnier
Unentschuldigtes Fernbleiben an SP Turnier (QT/SM): CHF 100.-
Liebe Turnierleiter
Nach den letztjährigen Diskussionen an der Delegiertenversammlung wurde im WR-Reglement der Punkt „2.5.1. Unentschuldigtes Fernbleiben“ aufgenommen. Dieser wurde bisher jedoch nicht durchgesetzt da keine Sanktionsregelung definiert wurde. Nach weiteren Diskussionen und Sitzungen haben wir nun das Disziplinarreglement (Punkt 2.5.1) angepasst und werden dieses per 1. März 2015 ausnahmslos durchsetzen. Die Spieler wurden per Mail und swisspool-billard.ch – News informiert.
Turnierleiter welche nun das Fehlverhalten „unentschuldigtes Fernbleiben“ von Spielern sanktionieren lassen wollen, können dies ab 1. März über Swisspool. Wir werden dafür den betroffenen Spielern das Startgeld des Turniers + CHF 50.- Sanktion in Rechnung stellen. Das eingetriebene Startgeld wird dem Veranstalter gutgeschrieben. Die CHF 50.- Sanktion gehen an Swisspool. Bei QTs werden die bereits festgelegten CHF 100.- gebüsst, welche an Swisspool gehen.
Diese Sanktionen und Bussen werden jedoch nur durchgesetzt, wenn der Turnierleiter eine regelkonforme Meldung über das Bemerkungsfeld der Turniersoftware bei Abschluss des Turniers einreicht.