Der Bundesrat hat per 19.10.2020 die Massnahmen bezüglich der Maskenpflicht neu geregelt und für die ganze Schweiz vereinheitlicht.
Die Kantone sind jedoch immer noch diejenigen Instanzen, welche die Massnahmen anordnen und kontrollieren. Diesbezüglich können sie auch verschärfte Massnahmen anordnen.
Was bedeutet das aktuell für den Pool-Billardsport?
Nach Rücksprache mit den Kantonen Bern und Aargau kann die SwissOlympic- Empfehlung noch angewendet werden. Dies mit folgenden Massnahmen:
- Vollständiges Contakt- Tracing muss sichergestellt werden. Dies bedeutet, dass alle Funktionäre und Begleitpersonen sich über eine App oder auf dem Swisspool Formular registrieren. Spieler an einem von Swisspool bewilligten Turnier sind durch das Swisspool-Turnierprogramm registriert
- In allen «Innenbereichen» ohne sportliche Aktivität muss eine Maske getragen werden
- Jugendliche unter 12 Jahren müssen keine Maske tragen.
- Während des Trainings oder Wettkampfes kann am Spieltisch auf das Tragen der Maske verzichtet werden. Sobald der Spieltisch verlassen wird, z.B. fürs Time-Out, Gang aufs WC oder zur Bar, muss die Maske aufgesetzt werden.
- Auf die gegenseitige Berührung mit den Händen (z.B. Handshake oder Faustbump) vor und nach dem Match ist zu verzichten.
- An Sektionsturnieren müssen die Teilnehmer die Gesundheitserklärung ausfüllen
- An den Schweizermeisterschaften wird bei allen Teilnehmern die Temperatur gemessen.
- Bewilligtes und aktualisiertes Schutzkonzept des Billardcenters und/oder organisierenden Club muss vorhanden sein
Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme und um Sicherstellung, dass die aufgeführten Massnahmen eingehalten werden. Damit helft ihr, dass wir unseren Billardsport mit akzeptablen Bedingungen «noch» ausüben können.
Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen eure TK von Swisspool gerne zur Verfügung.
Vielen Dank und sportliche Grüsse
Antonio Hanauer
TK Chef Swisspool